„Meins bleibt meins“ – Urheberrecht in Lehre und Prüfungen: Zitatrecht – Plagiate – allgemeines Prüfungsrecht
Inhalt
Im Hochschulbereich, insbesondere in der Lehre und bei Prüfungen spielt das Urheberrecht eine große Rolle. Gem. § 11 Urheberrechtsgesetz schützt das Urheberrecht den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Nach einem kurzen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soll in dieser Veranstaltung anhand praktischer Fälle erörtert werden, inwieweit gesetzliche Ausnahmen für den wissenschaftlichen Hochschulbereich bestehen und wie Verstöße gegen das Urheberrecht vermieden werden können.
Eine nicht unerhebliche Rolle spielt hier auch der richtige Umgang mit Zitaten und Quellenangaben. Gerade im Prüfungsbereich bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten stehen Lehrende hierbei oftmals vor großen Herausforderungen. Themen sind zudem „Eigen- bzw. Selbstplagiat“ und „eigenständige Prüfungsleistung“.
- Diese Veranstaltung richtet sich an Lehrende, die schriftliche Prüfungsleistungen betreuen.
- Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird ein ausreichender Zeitraum zu Verfügung stehen, Fragen an die Referentinnen zu richten, wobei diese auch bereits vorab eingereicht werden können.
Hinweise
Mittwoch, 15.10.2025, 9:00 – 13:00 Uhr, online
Dauer
0,50 Tage
(4 AE)
Kosten
25,00 EUR